1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von QRTasse, Andreas Jäger, Kleine Steig 16, 97909 Stadtprozelten, Deutschland, nachfolgend „QRTasse“ oder „Anbieter“ genannt.

1.2 Leistungsbereich

QRTasse bietet individualisierte physische Produkte mit digitalen QR-Code-Lösungen an. Hierzu zählen insbesondere Tassen, Thermobecher, Trinkflaschen und vergleichbare Werbe-, Messe-, Kundenbindungs- oder Kommunikationsprodukte, die mit individuellen QR-Codes, Designs, Landingpages, Formularen, Funnels, Dashboards oder sonstigen digitalen Anwendungen verbunden werden.

1.3 Ausschließliche Tätigkeit im B2B-Bereich

Die Leistungen von QRTasse richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, QRTasse stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn QRTasse in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.5 Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen QRTasse und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Grundsätzlicher Leistungsgegenstand

Gegenstand der Leistungen von QRTasse ist die Konzeption, Gestaltung, Produktion und Lieferung individualisierter physischer Produkte sowie die Bereitstellung damit verbundener digitaler Anwendungen.

2.2 Digitale Anwendungen

Hierzu zählen insbesondere QR-Code-basierte Landingpages, Feedback- und Bewertungsprozesse, Leadformulare, digitale Kampagnen, Dashboards, Weiterleitungen, Auswertungen, Automatisierungen und sonstige digitale Funktionen.

2.3 Maßgeblicher Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Projektbeschreibung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform. QRTasse schuldet nur diejenigen Leistungen, die ausdrücklich vereinbart wurden.

2.4 Zusatzleistungen

Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen, Sonderfunktionen, individuelle Schnittstellen, Sonderauswertungen, rechtliche Prüfungen, Texte, Kampagnenanpassungen, Drittanbieterintegrationen oder nachträgliche Änderungen sind nicht Bestandteil des Vertrags und können gesondert berechnet werden.

2.5 Unterschiedliche Leistungselemente

Die Leistungen von QRTasse können je nach Projekt sowohl kaufvertragliche, werkvertragliche, dienstvertragliche als auch miet- oder SaaS-ähnliche Elemente enthalten. Maßgeblich ist der jeweilige konkrete Leistungsbestandteil.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote

Angebote von QRTasse sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Gültigkeit eines Angebots beträgt, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum.

3.2 Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von QRTasse annimmt, eine Bestellung auslöst, eine Auftragsbestätigung erhält, eine Freigabe erteilt oder QRTasse mit der Ausführung der Leistung beginnt. Eine bloße Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

3.3 Änderungen und Erweiterungen

Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrags bedürfen der Bestätigung durch QRTasse in Textform. Dies gilt insbesondere für Änderungen an Stückzahlen, Designs, Lieferadressen, QR-Code-Zielen, digitalen Funktionen, Projektlaufzeiten, Preisen oder Terminen.

3.4 Ablehnung von Aufträgen

QRTasse ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn rechtliche, technische, wirtschaftliche, reputationsbezogene oder organisatorische Gründe entgegenstehen.

4. Leistungen von QRTasse

4.1 Projektbezogene Lösungen

QRTasse entwickelt und liefert projektbezogene Lösungen, die physische Produkte mit digitalen Prozessen verbinden. Die QR-Code-Lösungen können insbesondere für Bewertungen, Feedback, Leadgenerierung, Kundenkommunikation, Messeaktionen, Serviceprozesse, Produktinformationen, Terminbuchungen, Schulungen, Kampagnen, Produktregistrierungen, interne Prozesse oder sonstige digitale Anwendungen eingesetzt werden.

4.2 Keine Erfolgsgarantie

QRTasse schuldet keine bestimmte wirtschaftliche Wirkung. Insbesondere übernimmt QRTasse keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Scans, Leads, Bewertungen, Rückmeldungen, Buchungen, Verkäufen, Kundenreaktionen oder sonstigen Ergebnissen.

4.3 Orientierungswerte

Angaben zu möglichen Ergebnissen, Erfahrungswerten, typischen Conversion-Werten, Messepotenzialen oder wirtschaftlichen Effekten dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindliche Zusicherung dar.

4.4 Technische Anpassungen

Digitale Leistungen werden nach dem jeweils vereinbarten Stand bereitgestellt. QRTasse ist berechtigt, technische Anpassungen, Sicherheitsupdates, Funktionsverbesserungen oder gleichwertige Ersatzfunktionen vorzunehmen, sofern der vereinbarte Hauptzweck der Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

5. Konzepte, Entwürfe und Vorleistungen

5.1 Geistiges Eigentum

Von QRTasse erstellte Konzepte, Strategien, Designs, Texte, Layouts, QR-Code-Konzepte, Funnel-Strukturen, Landingpage-Entwürfe, Präsentationen, Muster, Mockups, technische Ideen und sonstige Vorarbeiten bleiben geistiges Eigentum von QRTasse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2 Nutzung durch den Kunden

Der Kunde darf solche Entwürfe und Konzepte nur im Rahmen des beauftragten Projekts nutzen. Eine Nutzung, Weitergabe, Nachahmung, Vervielfältigung oder Umsetzung durch den Kunden oder Dritte außerhalb des Projekts ist ohne vorherige Zustimmung von QRTasse nicht zulässig.

5.3 Vergütung von Vorleistungen

Kommt nach umfangreichen Vorarbeiten kein Auftrag zustande, kann QRTasse den entstandenen Aufwand angemessen berechnen, sofern der Kunde diese Leistungen veranlasst hat oder der Aufwand über eine übliche Angebotsvorbereitung hinausgeht.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Bereitstellung von Informationen und Materialien

Der Kunde stellt QRTasse alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung.

Hierzu zählen insbesondere Logos, Texte, Bilder, Farben, Corporate-Design-Vorgaben, Produktinformationen, URLs, Kontaktdaten, rechtliche Hinweise, Datenschutzhinweise, Teilnahmebedingungen und sonstige projektbezogene Inhalte.

6.2 Ansprechpartner und Verzögerungen

Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Verzögerungen, die durch fehlende, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

6.3 Prüfungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle von QRTasse bereitgestellten Entwürfe, Proofs, Korrekturabzüge, Testlinks, Landingpages, Formulare, QR-Code-Ziele und digitalen Vorschauen sorgfältig zu prüfen. Dies betrifft insbesondere Rechtschreibung, Gestaltung, Farben, Stückzahlen, Produktvarianten, QR-Code-Ziele, Pflichtangaben, Datenschutzinformationen und rechtliche Inhalte.

6.4 Wirkung der Freigabe

Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die geprüften Inhalte und Angaben korrekt sind und auf dieser Grundlage produziert oder veröffentlicht werden dürfen. Nach Freigabe trägt der Kunde das Risiko für Fehler, die bei sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wären.

7. Freigabe und Produktion

7.1 Freigabeunterlagen

Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde in der Regel eine digitale Vorschau, einen Korrekturabzug, ein Mockup oder eine vergleichbare Freigabeunterlage. Art und Umfang der Vorschau richten sich nach dem jeweiligen Projekt.

7.2 Produktionsbeginn

Die Produktion beginnt erst nach Freigabe durch den Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Freigabe kann per E-Mail, über ein Freigabesystem, durch schriftliche Bestätigung oder auf sonstige eindeutige Weise in Textform erfolgen.

7.3 Nachträgliche Änderungen

Nach erteilter Freigabe sind Änderungen nur noch möglich, wenn die Produktion noch nicht begonnen hat oder eine Änderung technisch und wirtschaftlich noch zumutbar ist. Mehrkosten, Verzögerungen oder Zusatzaufwände aufgrund nachträglicher Änderungswünsche trägt der Kunde.

7.4 Haftung für freigegebene Inhalte

QRTasse haftet nicht für Fehler, die auf freigegebenen oder vom Kunden gelieferten Inhalten beruhen. Dies gilt insbesondere für Schreibfehler, falsche Links, fehlerhafte QR-Code-Ziele, ungeeignete Logos, unvollständige Pflichtangaben oder rechtlich unzureichende Kundentexte.

8. Nutzung des QRTasse-Systems und Umgehungsschutz

8.1 Zusammenhängende Projektlösung

Die Produkte und digitalen Lösungen von QRTasse bilden eine zusammenhängende Projektlösung. Der wirtschaftliche und technische Leistungsumfang besteht nicht nur aus dem physischen Produkt, sondern aus der Verbindung von Produkt, Gestaltung, QR-Code, digitalem Ziel, Funnel, Landingpage, Auswertung, Kampagnenlogik und gegebenenfalls weiterer Betreuung.

8.2 Verbot der Umgehung

Der Kunde ist daher nicht berechtigt, die von QRTasse entwickelte Lösung durch eigene QR-Codes, eigene Weiterleitungen, nachträglich ausgetauschte QR-Code-Ziele, fremde Landingpages, kopierte Funnel-Strukturen oder sonstige technische Umgehungen außerhalb des vereinbarten Projekts weiterzuverwenden, zu vervielfältigen oder wirtschaftlich zu verwerten.

8.3 Schutz von Konzepten und Kampagnenlogiken

Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, von QRTasse erstellte Konzepte, Designs, Produktideen, QR-Code-Anordnungen, Landingpage-Strukturen, Funnel-Logiken, Kampagnenmechaniken oder digitale Prozessabläufe zu übernehmen, um damit selbst oder über Dritte weitere Produkte herzustellen, nachzuproduzieren, bedrucken zu lassen, zu vertreiben oder für zusätzliche Aktionen einzusetzen.

8.4 Nachproduktion und Folgeprojekte

Die Nachproduktion, Erweiterung oder erneute Verwendung einer QRTasse-Lösung, insbesondere für zusätzliche Tassen, Thermobecher, Trinkflaschen, Werbemittel, Messeaktionen, Standaktionen, Kampagnen oder Folgeprojekte, darf ausschließlich über QRTasse erfolgen, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.

8.5 Allgemeine QR-Code-Nutzung des Kunden

Dem Kunden bleibt es unbenommen, allgemein eigene QR-Codes in seinem Unternehmen zu verwenden, eigene Webseiten zu bewerben oder unabhängig von QRTasse allgemeine Hinweise auf digitale Inhalte, Bewertungsprofile oder Kontaktmöglichkeiten zu geben.

8.6 Unzulässige Nachbildung

Unzulässig ist jedoch die Nutzung eigener QR-Codes oder fremder Dienstleister zur Umgehung, Nachbildung, Erweiterung oder wirtschaftlichen Weiterverwertung einer von QRTasse konzipierten oder gelieferten Projektlösung. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde auf Grundlage einer QRTasse-Lösung weitere Produkte selbst produziert, bei Dritten produzieren lässt oder die digitale Kampagnenlogik außerhalb des vereinbarten Projekts erneut nutzt.

8.7 Zweck der Regelung

Diese Regelung dient nicht dazu, dem Kunden allgemeine Hinweise auf Webseiten, Bewertungsprofile oder sonstige digitale Inhalte zu untersagen. Sie schützt vielmehr die konkrete von QRTasse erstellte Gesamtleistung aus Produkt, Design, QR-Code-Konzept, digitalem Prozess und Kampagnenmechanik vor unberechtigter Nachproduktion oder Umgehung.

8.8 Folgen eines Verstoßes

Bei Verstoß gegen diese Regelung ist QRTasse berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern, digitale Dienste zu sperren, bestehende Nutzungsrechte zu widerrufen und Schadensersatz geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

9. Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechte

9.1 Rechteinhaberschaft

Sämtliche Rechte an Konzepten, Designs, Texten, Layouts, Landingpages, Funnel-Strukturen, Softwarebestandteilen, Dashboards, technischen Abläufen, Automatisierungen, Templates, Kampagnenlogiken und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei QRTasse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.2 Nutzungsrecht des Kunden

Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck und die vereinbarte Projektlaufzeit.

9.3 Nutzung physischer Produkte

Bei einmaligen physischen Produkten bezieht sich das Nutzungsrecht auf die Nutzung der gelieferten Produkte im eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden.

9.4 Einschränkungen der Nutzung

Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Nachproduktion, Unterlizenzierung, Weitergabe an Dritte, Nutzung für fremde Unternehmen, Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Nutzung für andere Projekte ist nur zulässig, wenn QRTasse dem ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

9.5 Rechte an Kundeninhalten

Der Kunde räumt QRTasse die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden bereitgestellten Inhalten ein. Dies betrifft insbesondere Logos, Marken, Texte, Bilder, Produktinformationen und sonstige Materialien.

9.6 Rechte Dritter

Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt und diese keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt QRTasse von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

10. Digitale Dienste, Verfügbarkeit und Drittanbieter

10.1 Webbasierte Dienste

Soweit QRTasse digitale Dienste bereitstellt, erfolgt dies grundsätzlich als webbasierte Lösung. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Serverzugängen, Datenbanken, Systemarchitektur oder internen technischen Unterlagen besteht nicht.

10.2 Verfügbarkeit

QRTasse bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der digitalen Dienste. Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit ist jedoch nicht geschuldet, sofern kein gesondertes Service-Level-Agreement vereinbart wurde.

10.3 Unterbrechungen

Kurzzeitige Unterbrechungen wegen Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technischer Störungen oder externer Einflüsse begründen keine Ansprüche des Kunden, sofern der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

10.4 Einsatz von Drittanbietern

QRTasse kann für Hosting, Versand, E-Mail, Formulare, Automatisierungen, Analyse, Support, Druck, Logistik oder sonstige Leistungen Drittanbieter und Unterauftragnehmer einsetzen. QRTasse bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10.5 Externe Plattformen

QRTasse haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Einschränkungen, Sperrungen, Löschungen, Preisänderungen, API-Änderungen, Richtlinienänderungen oder sonstige Maßnahmen externer Plattformen und Drittanbieter, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs von QRTasse liegen.

11. Zulässige Nutzung und Verantwortung des Kunden

11.1 Rechtmäßige Nutzung

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von QRTasse ausschließlich rechtmäßig und vertragsgemäß zu nutzen.

11.2 Verantwortung für Inhalte und Einsatzzwecke

Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gewählten Inhalte, Einsatzzwecke, Kampagnen, Formulare, Gewinnspiele, Rabattaktionen, Bewertungsprozesse, Leadprozesse, Werbemaßnahmen und Endnutzerkommunikation.

11.3 Unzulässige Nutzung

Der Kunde darf die Leistungen nicht für rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, betrügerische, manipulative, spamartige oder rufschädigende Zwecke einsetzen.

Unzulässig sind insbesondere Phishing, Malware, unzulässiges Tracking, rechtswidrige Werbung, gekaufte Bewertungen, unzulässige Bewertungsanreize, Review-Gating oder sonstige Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Plattformrichtlinien.

11.4 Schutzmaßnahmen durch QRTasse

Bei einem begründeten Verdacht auf rechtswidrige Nutzung, Missbrauch, Plattformverstöße, Sicherheitsrisiken oder erhebliche Reputationsgefahren ist QRTasse berechtigt, Leistungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, QR-Code-Ziele zu deaktivieren, Landingpages abzuschalten oder sonstige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

11.5 Freistellung

Der Kunde stellt QRTasse von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen, vertragswidrigen oder vom Kunden zu vertretenden Nutzung der Leistungen entstehen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

12. Bewertungs-, Feedback- und Leadfunktionen

12.1 Technische und konzeptionelle Unterstützung

Soweit QRTasse Bewertungs-, Feedback-, Lead- oder Interaktionsfunktionen bereitstellt, handelt es sich um technische und konzeptionelle Unterstützung für den Kunden.

12.2 Keine Garantie für Ergebnisse

QRTasse garantiert keine bestimmte Anzahl oder Qualität von Bewertungen, Leads, Rückmeldungen, Scans, Kontakten oder sonstigen Ergebnissen.

12.3 Verantwortung für Plattformrichtlinien

Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinien externer Plattformen, insbesondere Google, Trustpilot, ProvenExpert, Facebook, LinkedIn oder sonstiger Bewertungs- und Plattformanbieter.

12.4 Keine rechtliche Prüfung durch QRTasse

QRTasse schuldet keine rechtliche Prüfung, ob ein konkreter Bewertungsprozess, eine Feedbacklogik, ein Incentive, eine Weiterleitung oder eine Kommunikationsmaßnahme mit Plattformrichtlinien, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht oder sonstigen rechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

12.5 Rechtliche Pflichten des Kunden

Der Kunde ist insbesondere selbst verantwortlich für Einwilligungen, Datenschutzhinweise, Teilnahmebedingungen, Werbeeinwilligungen, Opt-ins, Opt-outs und sonstige rechtlich erforderliche Informationen.

13. Preise, Zahlung und Verzug

13.1 Nettopreise

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

13.2 Nebenkosten

Nebenkosten wie Versand, Verpackung, Expresszuschläge, Sondermaterialien, Zoll, Einfuhrabgaben oder sonstige projektbezogene Zusatzkosten trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

13.3 Zahlungsziel

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

13.4 Vorkasse und Teilzahlungen

QRTasse ist berechtigt, Vorkasse, Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen, insbesondere bei Neukunden, individualisierten Produkten, größeren Produktionsmengen, Sonderanfertigungen oder umfangreichen digitalen Projekten.

13.5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist QRTasse berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, digitale Zugänge zu sperren, QR-Code-Ziele zu deaktivieren oder Lieferungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen. Gesetzliche Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden bleiben unberührt.

13.6 Aufrechnung

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von QRTasse anerkannten Forderungen aufrechnen.

14. Lieferung, Fristen und Gefahrübergang

14.1 Beginn von Lieferzeiten

Lieferzeiten beginnen erst, wenn alle zur Produktion erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben und Zahlungen des Kunden vollständig vorliegen.

14.2 Regellieferzeit

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Regellieferzeit für individualisierte Produkte etwa 21 Kalendertage ab finaler Produktionsfreigabe. Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin bestätigt wurden.

14.3 Verzögerungen

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, technischer Probleme, Lieferengpässen, höherer Gewalt, Streiks, behördlicher Maßnahmen, Transportproblemen, Ausfällen von Drittanbietern oder sonstigen nicht von QRTasse zu vertretenden Umständen verlängern die Liefer- und Leistungsfristen angemessen.

14.4 Gefahrübergang

Bei Lieferungen an Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Versanddienstleister, Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn QRTasse den Versand organisiert oder Versandkosten übernimmt.

14.5 Transportschäden

Der Kunde hat Transportschäden unverzüglich gegenüber dem Transportdienstleister zu dokumentieren und QRTasse mitzuteilen.

15. Eigentumsvorbehalt

15.1 Vorbehaltsware

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von QRTasse.

15.2 Nutzung im Geschäftsbetrieb

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verwenden, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet und keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt.

15.3 Rechte bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist QRTasse berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen oder weitere Nutzungsrechte an digitalen Leistungen zu sperren. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.

16. Laufzeit und Kündigung digitaler Dienste

16.1 Einmalige und laufende Leistungen

Einmalige Leistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung. Fortlaufende digitale Dienste, insbesondere Hosting, Dashboards, Funnelbetrieb, QR-Code-Weiterleitungen, Wartung, Support oder SaaS-ähnliche Leistungen, laufen auf unbestimmte Zeit, sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde.

16.2 Ordentliche Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, können laufende digitale Dienste mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

16.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, rechtswidriger Nutzung, Missbrauch, Verstoß gegen Plattformrichtlinien, Umgehung der QRTasse-Lösung, unberechtigter Nachproduktion oder sonstiger schwerwiegender Vertragsverletzung.

16.4 Deaktivierung nach Vertragsende

Nach Vertragsende ist QRTasse berechtigt, digitale Dienste, QR-Code-Ziele, Dashboards, Weiterleitungen und sonstige Zugänge zu deaktivieren. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig zu exportieren oder zu sichern.

17. Mängelrechte

17.1 Prüfpflicht

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren und bereitgestellte Leistungen unverzüglich nach Erhalt oder Bereitstellung zu prüfen. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB.

17.2 Mängelrüge

Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware oder Bereitstellung der Leistung in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

17.3 Nacherfüllung

Bei berechtigten Mängeln ist QRTasse zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. QRTasse kann nach eigener Wahl nachbessern, Ersatz liefern, digitale Korrekturen vornehmen, Updates bereitstellen oder einen zumutbaren Workaround anbieten.

17.4 Branchenübliche Abweichungen

Technisch, materialbedingt oder branchenüblich unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für geringfügige Farbabweichungen, Drucktoleranzen, Positionierungsabweichungen, materialbedingte Unterschiede, Bildschirm-Druck-Abweichungen, geringe Maßtoleranzen oder technische Darstellungsunterschiede.

17.5 Kein Mangel bei externen Ursachen

Kein Mangel liegt vor, wenn der Fehler auf vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten, ungeeigneten Dateien, falschen Angaben, falschen Links, fehlender Mitwirkung, Drittplattformen, Endgeräten, Browsern, Internetverbindungen oder sonstigen Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von QRTasse beruht.

18. Haftung

18.1 Unbeschränkte Haftung

QRTasse haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

18.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet QRTasse nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

18.3 Ausschluss bestimmter Schäden

Soweit gesetzlich zulässig, haftet QRTasse nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Umsatzverluste, Produktionsausfälle, Datenverluste, Plattformmaßnahmen oder nicht erreichte Kampagnenergebnisse.

18.4 Datenverluste

Für Datenverluste haftet QRTasse nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

18.5 Geltung für Hilfspersonen

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von QRTasse.

19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

19.1 Datenschutzrechtliche Vorschriften

Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

19.2 Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung im Zusammenhang mit seinen QR-Code-Zielen, Landingpages, Formularen, Bewertungsprozessen, Feedbackprozessen, Leadprozessen, Kampagnen, Endnutzerinformationen und Werbemaßnahmen.

Dies betrifft insbesondere die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Datenschutzhinweise, Einwilligungen, Teilnahmebedingungen, Werbeeinwilligungen, Informationspflichten, Löschfristen und sonstigen datenschutzrechtlichen Anforderungen gegenüber Endnutzern.

19.3 Datenverarbeitung durch QRTasse

QRTasse verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner zur Vertragsdurchführung, Projektabwicklung, Kundenkommunikation, Abrechnung und Leistungserbringung in eigener Verantwortlichkeit.

19.4 Auftragsverarbeitung

Soweit QRTasse im Rahmen digitaler Dienste personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser AVV wird separat digital bereitgestellt und kann insbesondere per Link, PDF, Checkbox, elektronischer Bestätigung, Angebotsannahme, Bestellprozess oder vergleichbarem elektronischem Verfahren abgeschlossen werden.

19.5 Voraussetzung für digitale Dienste

Die Bereitstellung oder Freischaltung solcher digitalen Dienste, bei denen eine Auftragsverarbeitung stattfindet, kann davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde den erforderlichen AVV zuvor akzeptiert.

19.6 Vorrang des AVV

Bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem AVV gehen die Regelungen des AVV vor, soweit sie die Auftragsverarbeitung betreffen.

20. Vertraulichkeit

20.1 Geheimhaltungspflicht

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.

20.2 Vertrauliche Informationen

Hierzu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Preise, Konzepte, Strategien, technische Informationen, Kundendaten, Entwürfe, Projektunterlagen, Zugangsdaten und sonstige nicht öffentliche Informationen.

20.3 Fortgeltung und Ausnahmen

Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Vorgaben offengelegt werden müssen.

21. Referenzen

21.1 Nennung als Referenz

QRTasse darf den Kunden nur mit dessen Zustimmung in Textform als Referenz nennen. Die Nutzung von Logos, Marken, Projektbildern oder sonstigen Kennzeichen des Kunden zu Referenzzwecken bedarf ebenfalls einer entsprechenden Freigabe.

21.2 Anonymisierte Informationen

Anonymisierte Projektinformationen, allgemeine Erfahrungswerte oder nicht rückverfolgbare Auswertungen darf QRTasse für interne Analysen, Produktentwicklung und Marketingzwecke verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten offengelegt werden.

22. Stornierung

22.1 Zustimmungserfordernis

Eine Stornierung bereits beauftragter Leistungen ist nur mit Zustimmung von QRTasse in Textform möglich.

22.2 Ersatz entstandener Aufwendungen

Stimmt QRTasse einer Stornierung zu, hat der Kunde alle bis dahin entstandenen Aufwendungen, Materialkosten, Konzeptionsleistungen, Designleistungen, Einrichtungskosten, Produktionskosten und sonstigen Schäden zu ersetzen.

22.3 Ausschluss nach Produktionsbeginn

Nach Beginn der Produktion individualisierter Waren ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen.

22.4 Laufende digitale Dienste

Kündigungsrechte für laufende digitale Dienste bleiben hiervon unberührt.

23. Änderungen der Leistungen und dieser AGB

23.1 Technische Weiterentwicklung

QRTasse ist berechtigt, digitale Dienste technisch weiterzuentwickeln, zu optimieren, an neue Anforderungen anzupassen oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, sofern der vereinbarte Hauptzweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

23.2 Änderungen der AGB

QRTasse kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.

23.3 Sachliche Gründe

Ein sachlicher Grund liegt insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, Technik, Sicherheitsanforderungen, Drittanbieterbedingungen oder des Leistungsangebots vor.

23.4 Mitteilung und Widerspruch

Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die Änderungen als angenommen, sofern QRTasse auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

24. Rechtswahl und Gerichtsstand

24.1 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

24.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der für den Sitz von QRTasse zuständige Gerichtsstand.

24.3 Allgemeiner Gerichtsstand des Kunden

QRTasse ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

25. Schlussbestimmungen

25.1 Textform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

25.2 Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

25.3 Gesetzliche Vorschriften

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

25.4 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

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