1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von QRTasse, Andreas Jäger, Kleine Steig 16, 97909 Stadtprozelten, Deutschland, nachfolgend „QRTasse“ oder „Anbieter“ genannt.
1.2 Leistungsbereich
QRTasse bietet individualisierte physische Produkte mit digitalen QR-Code-Lösungen an. Hierzu zählen insbesondere Tassen, Thermobecher, Trinkflaschen und vergleichbare Werbe-, Messe-, Kundenbindungs- oder Kommunikationsprodukte, die mit individuellen QR-Codes, Designs, Landingpages, Formularen, Funnels, Dashboards oder sonstigen digitalen Anwendungen verbunden werden.
1.3 Ausschließliche Tätigkeit im B2B-Bereich
Die Leistungen von QRTasse richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, QRTasse stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn QRTasse in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.5 Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen QRTasse und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Grundsätzlicher Leistungsgegenstand
Gegenstand der Leistungen von QRTasse ist die Konzeption, Gestaltung, Produktion und Lieferung individualisierter physischer Produkte sowie die Bereitstellung damit verbundener digitaler Anwendungen.
2.2 Digitale Anwendungen
Hierzu zählen insbesondere QR-Code-basierte Landingpages, Feedback- und Bewertungsprozesse, Leadformulare, digitale Kampagnen, Dashboards, Weiterleitungen, Auswertungen, Automatisierungen und sonstige digitale Funktionen.
2.3 Maßgeblicher Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Projektbeschreibung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform. QRTasse schuldet nur diejenigen Leistungen, die ausdrücklich vereinbart wurden.
2.4 Zusatzleistungen
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen, Sonderfunktionen, individuelle Schnittstellen, Sonderauswertungen, rechtliche Prüfungen, Texte, Kampagnenanpassungen, Drittanbieterintegrationen oder nachträgliche Änderungen sind nicht Bestandteil des Vertrags und können gesondert berechnet werden.
2.5 Unterschiedliche Leistungselemente
Die Leistungen von QRTasse können je nach Projekt sowohl kaufvertragliche, werkvertragliche, dienstvertragliche als auch miet- oder SaaS-ähnliche Elemente enthalten. Maßgeblich ist der jeweilige konkrete Leistungsbestandteil.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote
Angebote von QRTasse sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Gültigkeit eines Angebots beträgt, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum.
3.2 Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von QRTasse annimmt, eine Bestellung auslöst, eine Auftragsbestätigung erhält, eine Freigabe erteilt oder QRTasse mit der Ausführung der Leistung beginnt. Eine bloße Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
3.3 Änderungen und Erweiterungen
Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrags bedürfen der Bestätigung durch QRTasse in Textform. Dies gilt insbesondere für Änderungen an Stückzahlen, Designs, Lieferadressen, QR-Code-Zielen, digitalen Funktionen, Projektlaufzeiten, Preisen oder Terminen.
3.4 Ablehnung von Aufträgen
QRTasse ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn rechtliche, technische, wirtschaftliche, reputationsbezogene oder organisatorische Gründe entgegenstehen.
4. Leistungen von QRTasse
4.1 Projektbezogene Lösungen
QRTasse entwickelt und liefert projektbezogene Lösungen, die physische Produkte mit digitalen Prozessen verbinden. Die QR-Code-Lösungen können insbesondere für Bewertungen, Feedback, Leadgenerierung, Kundenkommunikation, Messeaktionen, Serviceprozesse, Produktinformationen, Terminbuchungen, Schulungen, Kampagnen, Produktregistrierungen, interne Prozesse oder sonstige digitale Anwendungen eingesetzt werden.
4.2 Keine Erfolgsgarantie
QRTasse schuldet keine bestimmte wirtschaftliche Wirkung. Insbesondere übernimmt QRTasse keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Scans, Leads, Bewertungen, Rückmeldungen, Buchungen, Verkäufen, Kundenreaktionen oder sonstigen Ergebnissen.
4.3 Orientierungswerte
Angaben zu möglichen Ergebnissen, Erfahrungswerten, typischen Conversion-Werten, Messepotenzialen oder wirtschaftlichen Effekten dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindliche Zusicherung dar.
4.4 Technische Anpassungen
Digitale Leistungen werden nach dem jeweils vereinbarten Stand bereitgestellt. QRTasse ist berechtigt, technische Anpassungen, Sicherheitsupdates, Funktionsverbesserungen oder gleichwertige Ersatzfunktionen vorzunehmen, sofern der vereinbarte Hauptzweck der Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
5. Konzepte, Entwürfe und Vorleistungen
5.1 Geistiges Eigentum
Von QRTasse erstellte Konzepte, Strategien, Designs, Texte, Layouts, QR-Code-Konzepte, Funnel-Strukturen, Landingpage-Entwürfe, Präsentationen, Muster, Mockups, technische Ideen und sonstige Vorarbeiten bleiben geistiges Eigentum von QRTasse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Nutzung durch den Kunden
Der Kunde darf solche Entwürfe und Konzepte nur im Rahmen des beauftragten Projekts nutzen. Eine Nutzung, Weitergabe, Nachahmung, Vervielfältigung oder Umsetzung durch den Kunden oder Dritte außerhalb des Projekts ist ohne vorherige Zustimmung von QRTasse nicht zulässig.
5.3 Vergütung von Vorleistungen
Kommt nach umfangreichen Vorarbeiten kein Auftrag zustande, kann QRTasse den entstandenen Aufwand angemessen berechnen, sofern der Kunde diese Leistungen veranlasst hat oder der Aufwand über eine übliche Angebotsvorbereitung hinausgeht.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Bereitstellung von Informationen und Materialien
Der Kunde stellt QRTasse alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung.
Hierzu zählen insbesondere Logos, Texte, Bilder, Farben, Corporate-Design-Vorgaben, Produktinformationen, URLs, Kontaktdaten, rechtliche Hinweise, Datenschutzhinweise, Teilnahmebedingungen und sonstige projektbezogene Inhalte.
6.2 Ansprechpartner und Verzögerungen
Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Verzögerungen, die durch fehlende, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
6.3 Prüfungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle von QRTasse bereitgestellten Entwürfe, Proofs, Korrekturabzüge, Testlinks, Landingpages, Formulare, QR-Code-Ziele und digitalen Vorschauen sorgfältig zu prüfen. Dies betrifft insbesondere Rechtschreibung, Gestaltung, Farben, Stückzahlen, Produktvarianten, QR-Code-Ziele, Pflichtangaben, Datenschutzinformationen und rechtliche Inhalte.
6.4 Wirkung der Freigabe
Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die geprüften Inhalte und Angaben korrekt sind und auf dieser Grundlage produziert oder veröffentlicht werden dürfen. Nach Freigabe trägt der Kunde das Risiko für Fehler, die bei sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wären.
7. Freigabe und Produktion
7.1 Freigabeunterlagen
Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde in der Regel eine digitale Vorschau, einen Korrekturabzug, ein Mockup oder eine vergleichbare Freigabeunterlage. Art und Umfang der Vorschau richten sich nach dem jeweiligen Projekt.
7.2 Produktionsbeginn
Die Produktion beginnt erst nach Freigabe durch den Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Freigabe kann per E-Mail, über ein Freigabesystem, durch schriftliche Bestätigung oder auf sonstige eindeutige Weise in Textform erfolgen.
7.3 Nachträgliche Änderungen
Nach erteilter Freigabe sind Änderungen nur noch möglich, wenn die Produktion noch nicht begonnen hat oder eine Änderung technisch und wirtschaftlich noch zumutbar ist. Mehrkosten, Verzögerungen oder Zusatzaufwände aufgrund nachträglicher Änderungswünsche trägt der Kunde.
7.4 Haftung für freigegebene Inhalte
QRTasse haftet nicht für Fehler, die auf freigegebenen oder vom Kunden gelieferten Inhalten beruhen. Dies gilt insbesondere für Schreibfehler, falsche Links, fehlerhafte QR-Code-Ziele, ungeeignete Logos, unvollständige Pflichtangaben oder rechtlich unzureichende Kundentexte.
8. Nutzung des QRTasse-Systems und Umgehungsschutz
8.1 Zusammenhängende Projektlösung
Die Produkte und digitalen Lösungen von QRTasse bilden eine zusammenhängende Projektlösung. Der wirtschaftliche und technische Leistungsumfang besteht nicht nur aus dem physischen Produkt, sondern aus der Verbindung von Produkt, Gestaltung, QR-Code, digitalem Ziel, Funnel, Landingpage, Auswertung, Kampagnenlogik und gegebenenfalls weiterer Betreuung.
8.2 Verbot der Umgehung
Der Kunde ist daher nicht berechtigt, die von QRTasse entwickelte Lösung durch eigene QR-Codes, eigene Weiterleitungen, nachträglich ausgetauschte QR-Code-Ziele, fremde Landingpages, kopierte Funnel-Strukturen oder sonstige technische Umgehungen außerhalb des vereinbarten Projekts weiterzuverwenden, zu vervielfältigen oder wirtschaftlich zu verwerten.
8.3 Schutz von Konzepten und Kampagnenlogiken
Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, von QRTasse erstellte Konzepte, Designs, Produktideen, QR-Code-Anordnungen, Landingpage-Strukturen, Funnel-Logiken, Kampagnenmechaniken oder digitale Prozessabläufe zu übernehmen, um damit selbst oder über Dritte weitere Produkte herzustellen, nachzuproduzieren, bedrucken zu lassen, zu vertreiben oder für zusätzliche Aktionen einzusetzen.
8.4 Nachproduktion und Folgeprojekte
Die Nachproduktion, Erweiterung oder erneute Verwendung einer QRTasse-Lösung, insbesondere für zusätzliche Tassen, Thermobecher, Trinkflaschen, Werbemittel, Messeaktionen, Standaktionen, Kampagnen oder Folgeprojekte, darf ausschließlich über QRTasse erfolgen, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
8.5 Allgemeine QR-Code-Nutzung des Kunden
Dem Kunden bleibt es unbenommen, allgemein eigene QR-Codes in seinem Unternehmen zu verwenden, eigene Webseiten zu bewerben oder unabhängig von QRTasse allgemeine Hinweise auf digitale Inhalte, Bewertungsprofile oder Kontaktmöglichkeiten zu geben.
8.6 Unzulässige Nachbildung
Unzulässig ist jedoch die Nutzung eigener QR-Codes oder fremder Dienstleister zur Umgehung, Nachbildung, Erweiterung oder wirtschaftlichen Weiterverwertung einer von QRTasse konzipierten oder gelieferten Projektlösung. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde auf Grundlage einer QRTasse-Lösung weitere Produkte selbst produziert, bei Dritten produzieren lässt oder die digitale Kampagnenlogik außerhalb des vereinbarten Projekts erneut nutzt.
8.7 Zweck der Regelung
Diese Regelung dient nicht dazu, dem Kunden allgemeine Hinweise auf Webseiten, Bewertungsprofile oder sonstige digitale Inhalte zu untersagen. Sie schützt vielmehr die konkrete von QRTasse erstellte Gesamtleistung aus Produkt, Design, QR-Code-Konzept, digitalem Prozess und Kampagnenmechanik vor unberechtigter Nachproduktion oder Umgehung.
8.8 Folgen eines Verstoßes
Bei Verstoß gegen diese Regelung ist QRTasse berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern, digitale Dienste zu sperren, bestehende Nutzungsrechte zu widerrufen und Schadensersatz geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
9. Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechte
9.1 Rechteinhaberschaft
Sämtliche Rechte an Konzepten, Designs, Texten, Layouts, Landingpages, Funnel-Strukturen, Softwarebestandteilen, Dashboards, technischen Abläufen, Automatisierungen, Templates, Kampagnenlogiken und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei QRTasse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.2 Nutzungsrecht des Kunden
Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck und die vereinbarte Projektlaufzeit.
9.3 Nutzung physischer Produkte
Bei einmaligen physischen Produkten bezieht sich das Nutzungsrecht auf die Nutzung der gelieferten Produkte im eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden.
9.4 Einschränkungen der Nutzung
Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Nachproduktion, Unterlizenzierung, Weitergabe an Dritte, Nutzung für fremde Unternehmen, Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Nutzung für andere Projekte ist nur zulässig, wenn QRTasse dem ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
9.5 Rechte an Kundeninhalten
Der Kunde räumt QRTasse die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden bereitgestellten Inhalten ein. Dies betrifft insbesondere Logos, Marken, Texte, Bilder, Produktinformationen und sonstige Materialien.
9.6 Rechte Dritter
Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt und diese keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt QRTasse von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
10. Digitale Dienste, Verfügbarkeit und Drittanbieter
10.1 Webbasierte Dienste
Soweit QRTasse digitale Dienste bereitstellt, erfolgt dies grundsätzlich als webbasierte Lösung. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Serverzugängen, Datenbanken, Systemarchitektur oder internen technischen Unterlagen besteht nicht.
10.2 Verfügbarkeit
QRTasse bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der digitalen Dienste. Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit ist jedoch nicht geschuldet, sofern kein gesondertes Service-Level-Agreement vereinbart wurde.
10.3 Unterbrechungen
Kurzzeitige Unterbrechungen wegen Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technischer Störungen oder externer Einflüsse begründen keine Ansprüche des Kunden, sofern der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
10.4 Einsatz von Drittanbietern
QRTasse kann für Hosting, Versand, E-Mail, Formulare, Automatisierungen, Analyse, Support, Druck, Logistik oder sonstige Leistungen Drittanbieter und Unterauftragnehmer einsetzen. QRTasse bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.5 Externe Plattformen
QRTasse haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Einschränkungen, Sperrungen, Löschungen, Preisänderungen, API-Änderungen, Richtlinienänderungen oder sonstige Maßnahmen externer Plattformen und Drittanbieter, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs von QRTasse liegen.
11. Zulässige Nutzung und Verantwortung des Kunden
11.1 Rechtmäßige Nutzung
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von QRTasse ausschließlich rechtmäßig und vertragsgemäß zu nutzen.
11.2 Verantwortung für Inhalte und Einsatzzwecke
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gewählten Inhalte, Einsatzzwecke, Kampagnen, Formulare, Gewinnspiele, Rabattaktionen, Bewertungsprozesse, Leadprozesse, Werbemaßnahmen und Endnutzerkommunikation.
11.3 Unzulässige Nutzung
Der Kunde darf die Leistungen nicht für rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, betrügerische, manipulative, spamartige oder rufschädigende Zwecke einsetzen.
Unzulässig sind insbesondere Phishing, Malware, unzulässiges Tracking, rechtswidrige Werbung, gekaufte Bewertungen, unzulässige Bewertungsanreize, Review-Gating oder sonstige Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Plattformrichtlinien.
11.4 Schutzmaßnahmen durch QRTasse
Bei einem begründeten Verdacht auf rechtswidrige Nutzung, Missbrauch, Plattformverstöße, Sicherheitsrisiken oder erhebliche Reputationsgefahren ist QRTasse berechtigt, Leistungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, QR-Code-Ziele zu deaktivieren, Landingpages abzuschalten oder sonstige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
11.5 Freistellung
Der Kunde stellt QRTasse von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen, vertragswidrigen oder vom Kunden zu vertretenden Nutzung der Leistungen entstehen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
12. Bewertungs-, Feedback- und Leadfunktionen
12.1 Technische und konzeptionelle Unterstützung
Soweit QRTasse Bewertungs-, Feedback-, Lead- oder Interaktionsfunktionen bereitstellt, handelt es sich um technische und konzeptionelle Unterstützung für den Kunden.
12.2 Keine Garantie für Ergebnisse
QRTasse garantiert keine bestimmte Anzahl oder Qualität von Bewertungen, Leads, Rückmeldungen, Scans, Kontakten oder sonstigen Ergebnissen.
12.3 Verantwortung für Plattformrichtlinien
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinien externer Plattformen, insbesondere Google, Trustpilot, ProvenExpert, Facebook, LinkedIn oder sonstiger Bewertungs- und Plattformanbieter.
12.4 Keine rechtliche Prüfung durch QRTasse
QRTasse schuldet keine rechtliche Prüfung, ob ein konkreter Bewertungsprozess, eine Feedbacklogik, ein Incentive, eine Weiterleitung oder eine Kommunikationsmaßnahme mit Plattformrichtlinien, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht oder sonstigen rechtlichen Vorgaben vereinbar ist.
12.5 Rechtliche Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere selbst verantwortlich für Einwilligungen, Datenschutzhinweise, Teilnahmebedingungen, Werbeeinwilligungen, Opt-ins, Opt-outs und sonstige rechtlich erforderliche Informationen.
13. Preise, Zahlung und Verzug
13.1 Nettopreise
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
13.2 Nebenkosten
Nebenkosten wie Versand, Verpackung, Expresszuschläge, Sondermaterialien, Zoll, Einfuhrabgaben oder sonstige projektbezogene Zusatzkosten trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
13.3 Zahlungsziel
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
13.4 Vorkasse und Teilzahlungen
QRTasse ist berechtigt, Vorkasse, Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen, insbesondere bei Neukunden, individualisierten Produkten, größeren Produktionsmengen, Sonderanfertigungen oder umfangreichen digitalen Projekten.
13.5 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist QRTasse berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, digitale Zugänge zu sperren, QR-Code-Ziele zu deaktivieren oder Lieferungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen. Gesetzliche Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden bleiben unberührt.
13.6 Aufrechnung
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von QRTasse anerkannten Forderungen aufrechnen.
14. Lieferung, Fristen und Gefahrübergang
14.1 Beginn von Lieferzeiten
Lieferzeiten beginnen erst, wenn alle zur Produktion erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben und Zahlungen des Kunden vollständig vorliegen.
14.2 Regellieferzeit
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Regellieferzeit für individualisierte Produkte etwa 21 Kalendertage ab finaler Produktionsfreigabe. Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin bestätigt wurden.
14.3 Verzögerungen
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, technischer Probleme, Lieferengpässen, höherer Gewalt, Streiks, behördlicher Maßnahmen, Transportproblemen, Ausfällen von Drittanbietern oder sonstigen nicht von QRTasse zu vertretenden Umständen verlängern die Liefer- und Leistungsfristen angemessen.
14.4 Gefahrübergang
Bei Lieferungen an Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Versanddienstleister, Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn QRTasse den Versand organisiert oder Versandkosten übernimmt.
14.5 Transportschäden
Der Kunde hat Transportschäden unverzüglich gegenüber dem Transportdienstleister zu dokumentieren und QRTasse mitzuteilen.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1 Vorbehaltsware
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von QRTasse.
15.2 Nutzung im Geschäftsbetrieb
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verwenden, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet und keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt.
15.3 Rechte bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist QRTasse berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen oder weitere Nutzungsrechte an digitalen Leistungen zu sperren. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.
16. Laufzeit und Kündigung digitaler Dienste
16.1 Einmalige und laufende Leistungen
Einmalige Leistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung. Fortlaufende digitale Dienste, insbesondere Hosting, Dashboards, Funnelbetrieb, QR-Code-Weiterleitungen, Wartung, Support oder SaaS-ähnliche Leistungen, laufen auf unbestimmte Zeit, sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde.
16.2 Ordentliche Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, können laufende digitale Dienste mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
16.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, rechtswidriger Nutzung, Missbrauch, Verstoß gegen Plattformrichtlinien, Umgehung der QRTasse-Lösung, unberechtigter Nachproduktion oder sonstiger schwerwiegender Vertragsverletzung.
16.4 Deaktivierung nach Vertragsende
Nach Vertragsende ist QRTasse berechtigt, digitale Dienste, QR-Code-Ziele, Dashboards, Weiterleitungen und sonstige Zugänge zu deaktivieren. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig zu exportieren oder zu sichern.
17. Mängelrechte
17.1 Prüfpflicht
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren und bereitgestellte Leistungen unverzüglich nach Erhalt oder Bereitstellung zu prüfen. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB.
17.2 Mängelrüge
Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware oder Bereitstellung der Leistung in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
17.3 Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängeln ist QRTasse zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. QRTasse kann nach eigener Wahl nachbessern, Ersatz liefern, digitale Korrekturen vornehmen, Updates bereitstellen oder einen zumutbaren Workaround anbieten.
17.4 Branchenübliche Abweichungen
Technisch, materialbedingt oder branchenüblich unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für geringfügige Farbabweichungen, Drucktoleranzen, Positionierungsabweichungen, materialbedingte Unterschiede, Bildschirm-Druck-Abweichungen, geringe Maßtoleranzen oder technische Darstellungsunterschiede.
17.5 Kein Mangel bei externen Ursachen
Kein Mangel liegt vor, wenn der Fehler auf vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten, ungeeigneten Dateien, falschen Angaben, falschen Links, fehlender Mitwirkung, Drittplattformen, Endgeräten, Browsern, Internetverbindungen oder sonstigen Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von QRTasse beruht.
18. Haftung
18.1 Unbeschränkte Haftung
QRTasse haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
18.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet QRTasse nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
18.3 Ausschluss bestimmter Schäden
Soweit gesetzlich zulässig, haftet QRTasse nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Umsatzverluste, Produktionsausfälle, Datenverluste, Plattformmaßnahmen oder nicht erreichte Kampagnenergebnisse.
18.4 Datenverluste
Für Datenverluste haftet QRTasse nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
18.5 Geltung für Hilfspersonen
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von QRTasse.
19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
19.1 Datenschutzrechtliche Vorschriften
Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
19.2 Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung im Zusammenhang mit seinen QR-Code-Zielen, Landingpages, Formularen, Bewertungsprozessen, Feedbackprozessen, Leadprozessen, Kampagnen, Endnutzerinformationen und Werbemaßnahmen.
Dies betrifft insbesondere die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Datenschutzhinweise, Einwilligungen, Teilnahmebedingungen, Werbeeinwilligungen, Informationspflichten, Löschfristen und sonstigen datenschutzrechtlichen Anforderungen gegenüber Endnutzern.
19.3 Datenverarbeitung durch QRTasse
QRTasse verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner zur Vertragsdurchführung, Projektabwicklung, Kundenkommunikation, Abrechnung und Leistungserbringung in eigener Verantwortlichkeit.
19.4 Auftragsverarbeitung
Soweit QRTasse im Rahmen digitaler Dienste personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser AVV wird separat digital bereitgestellt und kann insbesondere per Link, PDF, Checkbox, elektronischer Bestätigung, Angebotsannahme, Bestellprozess oder vergleichbarem elektronischem Verfahren abgeschlossen werden.
19.5 Voraussetzung für digitale Dienste
Die Bereitstellung oder Freischaltung solcher digitalen Dienste, bei denen eine Auftragsverarbeitung stattfindet, kann davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde den erforderlichen AVV zuvor akzeptiert.
19.6 Vorrang des AVV
Bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem AVV gehen die Regelungen des AVV vor, soweit sie die Auftragsverarbeitung betreffen.
20. Vertraulichkeit
20.1 Geheimhaltungspflicht
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
20.2 Vertrauliche Informationen
Hierzu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Preise, Konzepte, Strategien, technische Informationen, Kundendaten, Entwürfe, Projektunterlagen, Zugangsdaten und sonstige nicht öffentliche Informationen.
20.3 Fortgeltung und Ausnahmen
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Vorgaben offengelegt werden müssen.
21. Referenzen
21.1 Nennung als Referenz
QRTasse darf den Kunden nur mit dessen Zustimmung in Textform als Referenz nennen. Die Nutzung von Logos, Marken, Projektbildern oder sonstigen Kennzeichen des Kunden zu Referenzzwecken bedarf ebenfalls einer entsprechenden Freigabe.
21.2 Anonymisierte Informationen
Anonymisierte Projektinformationen, allgemeine Erfahrungswerte oder nicht rückverfolgbare Auswertungen darf QRTasse für interne Analysen, Produktentwicklung und Marketingzwecke verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten offengelegt werden.
22. Stornierung
22.1 Zustimmungserfordernis
Eine Stornierung bereits beauftragter Leistungen ist nur mit Zustimmung von QRTasse in Textform möglich.
22.2 Ersatz entstandener Aufwendungen
Stimmt QRTasse einer Stornierung zu, hat der Kunde alle bis dahin entstandenen Aufwendungen, Materialkosten, Konzeptionsleistungen, Designleistungen, Einrichtungskosten, Produktionskosten und sonstigen Schäden zu ersetzen.
22.3 Ausschluss nach Produktionsbeginn
Nach Beginn der Produktion individualisierter Waren ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen.
22.4 Laufende digitale Dienste
Kündigungsrechte für laufende digitale Dienste bleiben hiervon unberührt.
23. Änderungen der Leistungen und dieser AGB
23.1 Technische Weiterentwicklung
QRTasse ist berechtigt, digitale Dienste technisch weiterzuentwickeln, zu optimieren, an neue Anforderungen anzupassen oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, sofern der vereinbarte Hauptzweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
23.2 Änderungen der AGB
QRTasse kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
23.3 Sachliche Gründe
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, Technik, Sicherheitsanforderungen, Drittanbieterbedingungen oder des Leistungsangebots vor.
23.4 Mitteilung und Widerspruch
Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die Änderungen als angenommen, sofern QRTasse auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
24. Rechtswahl und Gerichtsstand
24.1 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
24.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der für den Sitz von QRTasse zuständige Gerichtsstand.
24.3 Allgemeiner Gerichtsstand des Kunden
QRTasse ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
25. Schlussbestimmungen
25.1 Textform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
25.2 Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
25.3 Gesetzliche Vorschriften
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
25.4 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.